Die Gefahrstoffverordnung fordert eine 'fachkundige Person' zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die sowohl den Arbeitgeber als auch die Mitarbeiter bei Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen berät. Eine offizielle Bezeichnung 'Gefahrstoffbeauftragter' gibt es nicht, aber in vielen Firmen hat sich diese Bezeichnung für die fachkundige Person eingeführt, da sie die Aufgaben und Tätigkeit kurz und prägnant beschreibt.
Zielgruppe und Nutzen
Fach- und Führungskräfte, Umweltbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, für das Gefahrstoffmanagement verantwortliche Mitarbeitende.