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Gefahrgutfahrer - Auffrischungsschulung

Rechtliche Grundlagen

8.2.2.5 ADR

Inhalte

Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Voraussetzungen

Am Prüfungstag noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum der vorhandenen Bescheinigung maßgebend.. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.

Abschluss

Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung um fünf Jahre.

Gültigkeit

5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum.

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