8.2.1.3 ADR
- Allgemeine Vorschriften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- IHK-Prüfung
Gültige ADR Schulungsbescheinigung, mindestens Basiskurs. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Der Aufbaukurs Tanktransport schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer 45 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Durchführung von Tanktransporten gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße und wird auf der ADR-Bescheinigung vermerkt.
Die Gültigkeitsdauer hängt von der des Basiskurses ab.