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Gefahrgutfahrer - Basiskurs

Rechtliche Grundlagen

8.2.1.2 ADR

Inhalte

- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Übung zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlöschübung
- IHK Prüfung

Voraussetzungen

Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich.

Abschluss

ADR-Schulungsbescheinigung nach schriftlicher Prüfung (45 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung berechtigt diese den Teilnehmer, Stückgut und Schüttgut-Transporte von Gefahrgut (außer für Stoffe der Klassen 1 und 7) durchzuführen.

Gültigkeit

5 Jahre ab Datum der Prüfung

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